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   BGH, 10.09.2001 - II ZR 380/99   

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https://dejure.org/2001,8888
BGH, 10.09.2001 - II ZR 380/99 (https://dejure.org/2001,8888)
BGH, Entscheidung vom 10.09.2001 - II ZR 380/99 (https://dejure.org/2001,8888)
BGH, Entscheidung vom 10. September 2001 - II ZR 380/99 (https://dejure.org/2001,8888)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Erscheinen des Klägers - Versäumnisurteil - Sachprüfung - Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Sammeln von Anlagegeldern - Treuhandvertrag - Gesamtschuldner - Zustandekommen einer GbR - Gesellschaftsvertrag - Gemeinsamer Zweck - Beibringungsgrundsatz - Duldungsvollmacht - ...

  • Judicialis

    BGB § 714; ; BGB § 705

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 705
    Haftung für verlorene Kapitalanlagebeträge; Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.03.2000 - XI ZR 55/99

    Voraussetzungen der Anscheinsvollmacht

    Auszug aus BGH, 10.09.2001 - II ZR 380/99
    Eine Anscheinsvollmacht liegt vor, wenn der Geschäftsgegner die den Rechtsschein einer Vollmacht begründenden und dem Vertretenen zurechenbare Umstände im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses gekannt, auf den Rechtsschein vertraut hat und dieses Vertrauen für seine geschäftliche Entschließung ursächlich geworden ist (BGH, Urt. v. 14. März 2000 - XI ZR 55/99, BGHR BGB § 167 - Anscheinsvollmacht 9 m.w.N.).
  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 10.09.2001 - II ZR 380/99
    Das Urteil beruht jedoch inhaltlich nicht auf der Säumnis, sondern auf einer Sachprüfung (vgl. BGHZ 37, 79, 82).
  • BGH, 28.03.1989 - VI ZR 232/88

    Beibringungsgrundsatz im Zivilprozess - Verfahrenfehler wegen Abschneidung des

    Auszug aus BGH, 10.09.2001 - II ZR 380/99
    Die Feststellung des Berufungsgerichts, es sei ein Gesellschaftsvertrag zustande gekommen, verstößt daher gegen den Beibringungsgrundsatz, wonach das Gericht seiner Entscheidung nur solche Tatsachen zugrunde legen darf, welche die Parteien vorgetragen haben (BGH, Urt. v. 28. März 1989 - VI ZR 292/88, NJW 1989, 3161, 3162).
  • BGH, 05.03.1998 - III ZR 183/96

    Haftung für die weisungswidrige Vermittlung von Kapitalanlagen durch einen

    Auszug aus BGH, 10.09.2001 - II ZR 380/99
    Dieser Rechtsgrundsatz greift aber in der Regel nur dann, wenn das Verhalten des einen Teils, aus dem der Geschäftsgegner auf die Bevollmächtigung eines Dritten schließen zu können glaubt, von einer gewissen Häufigkeit und Dauer ist (BGH, Urt. v. 5. März 1998 - III ZR 183/96, NJW 1998, 1854, 1855 m.w.N.).
  • BGH, 09.11.1989 - VII ZR 200/88

    Einziehung von Zahlungen einer Arge über ein eigenes Geschäftskonto eines

    Auszug aus BGH, 10.09.2001 - II ZR 380/99
    Eine Duldungsvollmacht ist gegeben, wenn ein zum Handeln in fremdem Namen nicht Befugter während einer gewissen Dauer und wiederholt für den Geschäftsführer als Vertreter aufgetreten ist, der Geschäftsführer dieses Verhalten kannte und nicht dagegen eingeschritten ist, obwohl ihm dies möglich gewesen wäre (BGH, Urt. v 9. November 1989 - VII ZR 200/88, BGHR BGB § 167 - Duldungsvollmacht 1 m.w.N.), und der Geschäftsgegner seinerseits das Verhalten des Vertreters sowie dessen Duldung durch den Geschäftsherrn zur Zeit der Vornahme des Geschäfts gekannt und er diese Duldung dahin gewertet hat und nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte werten durfte, daß der als Vertreter Handelnde Vollmacht habe (MünchKomm.-Schramm, BGB 3. Aufl. § 167 Rdn. 36 m.w.N.).
  • BGH, 16.10.1997 - IX ZR 10/97

    Wiederholung einer Zeugenvernehmung im Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 10.09.2001 - II ZR 380/99
    Deshalb hätte das Berufungsgericht den Zeugen B. erneut anhören müssen (BGH, Urt. v. 16. Oktober 1997 - IX ZR 10/97, BGHR ZPO § 398 Abs. 1 - Ermessen 28 m.w.N.).
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